Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22794
OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12 (https://dejure.org/2013,22794)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.05.2013 - 1 L 86/12 (https://dejure.org/2013,22794)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 (https://dejure.org/2013,22794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Der Zeitfaktor kann bei der Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen entscheidungsrelevant sein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitfaktor bei der Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen als entscheidungsrelevant

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Dementsprechend hätte vorliegend u. a. dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris [m. w. N.] ).

    Die Aufklärungsrüge stellt jedenfalls kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 28. August 2007 - 2 BN 3.07 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris ).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris ).

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris ).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.] ).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864 ), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes ( siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris ) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris ) - hierauf entscheidungserheblich ankommt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O. ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - 5 N 6.09

    Wohnungsbauförderung; Eigenheim; Zinszuschuss; Überschreitung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Die vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Berlin (Urteil vom 29. Januar 2009 - 16 A 86.06 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20. Januar 2012 - OVG 5 N 6.09 -, juris) enthalten hierzu keine über den Einzelfall hinaus reichenden Erwägungen.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 20. Januar 2012 (a. a. O.) feststellt, dass eine lediglich zeitverzögerte, im Ergebnis jedoch korrekte Bearbeitung des Vorganges noch nicht zur Rechtswidrigkeit des Widerrufs führt, lässt sich hieraus nicht zwingend ableiten, dass die Berücksichtigung der Verfahrensdauer in "Sonderfällen" - wovon das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall ausgeht - nicht Anlass für die Betätigung von Ermessen bieten kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 1 L 96/10

    Absehen von der Geltendmachung eines Zinsanspruches im Hinblick auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Weiter trägt die Antragsbegründungsschrift vor, der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Senats vom 29. November 2011 (- 1 L 96/10 -) sei, weil die Verzinsung des Erstattungsanspruches und das in diesem Zusammenhang eingeräumte Ermessen gemäß § 49a Abs. 3 VwVfG betreffend, nicht einschlägig.

    Zwar ist dem Beklagten darin Recht zu geben, dass sich die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (a. a. O., juris) auf die Ermessensausübung bei Geltendmachung eines Zinsanspruches im Sinne des § 49a Abs. 3 VwVfG und damit auf einen anderen als den vorliegenden Sachverhalt bezieht; dies gilt auch in Bezug auf die vom Senat getroffene Feststellung, dass das Zügigkeitsgebot im Sinne des § 10 Satz 2 VwVfG nicht nur im Verhältnis von vorläufiger zur endgültiger Regelung der Zuwendung und bei entsprechender Anwendung des § 49a Abs. 3 VwVfG (BW), sondern erst recht bei der Aufhebung eines Zuwendungsbescheides und hieraus folgender unmittelbarer Anwendbarkeit des § 49a Abs. 3 VwVfG (LSA a. F.) gilt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris ).

  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Bei dieser Sachlage könnte ein Verfahrensmangel nur vorliegen, wenn sich dem Gericht trotz fehlenden Beweisantrages die weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 8 B 57.03 -, ZOV 2003, 341 [m. w. N.]; siehe auch OVG LSA, a. a. O. ).
  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung einer Divergenz -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Unabhängig vom Vorstehenden kann der Beklagte insoweit auch deshalb kein Gehör finden, weil er es versäumt hat, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entsprechende (weitere) Beweisanträge im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO zu stellen ( siehe zum Rügeverlust ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 B 42.96 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07

    Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12
    Die Aufklärungsrüge stellt jedenfalls kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 28. August 2007 - 2 BN 3.07 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2011 - 1 O 119/11

    Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Identität bei objektiver und subjektiver

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92

    Begründung; Ermessensentscheidung; Heilung; Gefahr; Akute Gefahr;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • VG Berlin, 29.01.2009 - 16 A 86.06

    Widerruf der Bewilligung von Wohnungsbauförderung wegen erhöhten

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16

    Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

    Dementsprechend hätte es der Darlegung bedurft, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14

    Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

    Im Hinblick auf die in der mündlichen Verhandlung am 18. März 2014 anwaltlich vertretene Klägerin fehlt es insbesondere an der gebotenen Darlegung, weshalb sich dem Gericht - auch ohne förmlichen Beweisantrag seitens der Klägerin - eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - 1 L 96/14

    Zur Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers

    Neben der Bezeichnung gegen welche prozessordnungsrechtliche Bestimmung das Verwaltungsgericht mit seinem Verfahren verstoßen haben soll, hätte es der Angabe bedurft, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2013 - 1 L 61/13

    Schadenersatz für aufgewandte Prozesskosten

    Es hätte der Angabe bedurft, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 2019 - 2 B 52.18 -, juris, m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 L 272/02 -, juris; st. Rspr. d. 1. Senats, vgl. Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 31. Juli 2019 - 1 L 69/19 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - 1 L 105/14

    Gewerbeuntersagung - zur Gewerbebezogenheit der Steuerschuld

    Wegen der weiteren, hier nicht erfüllten Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge wird auf den Senatsbeschluss vom 13. März 2013 (- 1 L 86/12 -, juris) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 L 4/13

    Bestimmungsurteil; Aufhebung des Zinsfestsetzungs- und Kostenbescheids

    Das Beklagtenvorbringen lässt nicht erkennen, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den Anforderungen einer Sachaufklärungsrüge im Einzelnen, Senatsbeschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -).
  • VG Hamburg, 17.11.2022 - 19 K 4346/20

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids sowie die Rückforderung von

    Darüber hinaus kann die Berücksichtigung etwaiger durch die Verzögerung der Anhörung eingetretener Nachteile einen ermessensrelevanten Faktor darstellen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 13. Mai 2013, 1 L 86/12, juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 17.11.2022 - 19 K 4347/20

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides zugunsten eines Schifffahrtunternehmens

    Darüber hinaus kann die Berücksichtigung etwaiger durch die Verzögerung der Anhörung eingetretener Nachteile einen ermessensrelevanten Faktor darstellen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 13. Mai 2013, 1 L 86/12, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht